Hochzeitsschau Wein4tel - AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: August 2024)

Rahmenbedingungen

Veranstalter:

wedding and beauty - Sabine Pleyer-Binder
2212 Großengersdorf • Neue Gasse 62
Mobil:  +43 664 4812750
Fax:+43 2245 88773
Email: info(at)hochzeitsschau-wein4tel(dot)info

Ort/Datum/Zeiten:

Schloss Wolkersdorf, 2120 Wolkersdorf, Schlossplatz 2

Samstag, 11. Jänner 2025 10:00 - 18:00 Uhr
Sonntag, 12. Jänner 2025 10:00 - 16:00 Uhr

Aufbau: Freitag, 10. Jänner 2025 14:00 – 20:00

Abbau: Sonntag, 12. Jänner 2025 ab 16.00

Anlieferung/Zufahrt:

Parkplatz begrenzt vorhanden

Lageplan/Standvergabe

Lageplan für die komplette Fläche in Bearbeitung; die Einteilung der Stände wird nach Rückmeldung und Wünschen der Aussteller erstellt.

Es wird versucht, auf Platzwünsche einzugehen und eine fachgerechte Einteilung des vorhandenen Raums zu gewährleisten; die letztendliche Aufteilung/Standvergabe obliegt ausschließlich dem Veranstalter.

Standgestaltung/-präsentation, Equipment/technische Leistungen

Für die Standgestaltung des eigenen Standes ist jeder Aussteller selbst verantwortlich; bitte achten Sie bei der Gestaltung auf unseren Anspruch einer ansprechenden Dekoration, um für schöne Stimmung der Messebesucher beizutragen.

Standaufbauten, die höher sind als 3,50m bedürfen der Zustimmung des Veranstalters bzw. hier muss dringend vor Standvergabe entsprechende Information an den Veranstalter erfolgen.

Eigene Lautsprecheranlagen, Musik- und Lichtdarbietungen und Werbeballone bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung, die rechtzeitig zu beantragen ist.

An Wänden allgemein und Ausstellungswänden darf – außer mit ablösbaren Power-Strips oder Silk - nichts befestigt werden (keine Nägel etc.); nach Abbau durch die Aussteller muss das zur Verfügung gestellte Equipment unbeschädigt sein. Bitte nur schwer entflammbares Material für die Dekoration (nach DIN 4102/B1) verwenden. Für Schäden jeglicher Art haftet der verursachende Aussteller immer selbst!!

Zur Verfügung gestellt/gebucht werden können

  • Stromversorgung: Jeder Stand erhält auf Anforderung einen Elektroanschluss (230V); bitte dringend die genau benötigte Strommenge angeben. Verlängerungen und Mehrfachsteckdosen selbst mitbringen!
  • Internet-Anschluss: W-LAN steht auf Anfrage kostenfrei zur Verfügung.
  • Strahler: elegante Klemmstrahler mit „Schwanenhals“ und Halogenleuchten (ansprechende Beleuchtung sorgt für schöne Atmosphäre an Ihrem Stand und präsentiert Ihre Waren besser!)

Vorführungen am Stand und Verteilung Werbematerial/Mitaussteller

Auf dem Stand dürfen jeweils nur eigene Produkte und Leistungen präsentiert werden; das Verteilen eigener Prospekte/Werbematerialien ist unbedingt auf die eigene Ausstellungsfläche zu begrenzen. Vorführungen bitte im Vorfeld mit dem Veranstalter schriftlich abstimmen.

Fremdwerbung auf dem eigenen Stand ist nicht erlaubt. Mitaussteller (zusätzliche Unternehmen) müssen gesondert schriftlich vorab beim Veranstalter angemeldet werden; der Veranstalter erteilt nach Prüfung eine Genehmigung und stellt eine Werbekostenpauschale in Rechnung.

Name und Sitz des Ausstellers müssen deutlich sichtbar am Stand angebracht sein.

Für Musikbands gilt: Präsentation am eigenen Stand ausschließlich „unplugged“ (ohne Verstärker) – alles Weitere nur nach Absprache mit Veranstalter.

Zulassung/Konkurrenzausschluss

Dienstleister, die mit dem Thema „Heiraten & Hochzeitsfeiern“ zu tun haben, erhalten die Möglichkeit, sich auf der Hochzeitsschau Wein4tel zu präsentieren.

Der Veranstalter bestätigt in schriftlicher Form die Zulassung.

Konkurrenzausschluss wird aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht zugesagt.

Bewachung

Jeder Aussteller hat selbst für die Bewachung seines Standes zu sorgen.

Die Aussteller werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Auf- und Abbauzeiten erhöhte Risiken für das Ausstellungsgut auftreten können. Wertvolle, leicht bewegliche Ausstellungsgegenstände sollten stets unter Verschluss genommen werden.

Sollte externe Bewachung gewünscht werden, ist diese beim Veranstalter anzufragen.

Reinigung/Abfallbeseitigung

Die Reinigung der Standflächen sowie Laufwege vor und nach Messebeginn erfolgt durch den Veranstalter.

Die Entsorgung von Abfällen der Besucher (im Bereich der Laufwege) ebenfalls.

Für die Abfallentsorgung auf dem eigenen Stand hat der Aussteller selbst zu sorgen – hierzu zählt auch Abfall von Auf- und Abbau.

Werbung für die Hochzeitsschau – Wein4tel

Flyer, Plakate,

Werbetafeln, Banner (weitläufige Verteilung, Platzierung an frequentierten Stellen)

Internet, Sonderaktionen, verstärkte Werbung mit Aktionen in den sozialen Netzwerken

Pressewerbung Region um Wolkersdorf in verschiedenen Printmedien

Verteilung von Flyern und Plakaten an die beteiligten Aussteller erfolgt ab November 2019

Ausschank, Verkauf von Nahrungs- und Genussmitteln

 

Genehmigungen

soweit von der Gewerbeaufsicht gewünscht, sind vom Aussteller zu beantragen, Eventuell anfallende Steuern, Gebühren und Abgaben trägt der Aussteller. Aussteller und deren Personal, die Lebensmittel in Umlauf bringen, benötigen ein gültiges Gesundheitszeugnis und sind verpflichtet, die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Bei entgeltlicher Abgabe von Kostproben hat der Aussteller selbst für die gesonderten Genehmigungen zu sorgen und diese auf Verlangen vorzulegen.

Fotografieren/Filmen

Das gewerbsmäßige Fotografieren, Zeichnen oder Filmen innerhalb der Ausstellungsflächen ist nur den vom Veranstalter zugelassenen Unternehmen gestattet.

Der Veranstalter ist berechtigt, Aufnahmen von Ausstellungsständen anzufertigen (anfertigen zu lassen) und zur Veröffentlichung zu verwenden.

Internet

Wir haben alle Aussteller kostenfrei auf www.hochzeitsschau-wein4tel.info verlinkt.

Wir bitten alle Aussteller, die die Möglichkeit haben, auf ihrer Website die Hochzeitsschau Wein4tel zu verlinken! Falls Sie das Foto/Logo der Hochzeitsschau benötigen, kurze Email genügt!

Die Information: Ihre Website bleibt bis in das 3.Quartal 2023 verlinkt bzw. bis zur Anmeldung für die nächste Hochzeitsschau! – Voraussetzung à Gegenverlinkung Ihrerseits!

Zahlungsbedingungen

Die Rechnung über den Beteiligungspreis erhält der Aussteller mit der Zulassung; Zulassung und Rechnung sind in einem Formular kombiniert. Die Bezahlung der Rechnung sowie ggf. Gebühr für Mitaussteller ist Voraussetzung für den Bezug der Ausstellungsfläche. Der Aussteller ist, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nicht berechtigt, irgendwelche Zahlungen (Standmiete, Nebenkosten etc.) zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen. Ausnahme: Es existiert eine schriftliche Vereinbarung zwischen Veranstalter und Aussteller über eine Verrechnung.

Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.

Versicherung für Aussteller

Die Aussteller haben eine besondere Haftpflichtversicherung für die Messebeteiligung abzuschließen bzw. ihre Betriebshaftpflicht zu überprüfen und – falls nötig – auf die Risiken der Ausstellungsbeteiligung ausdehnen zu lassen.

Für die Folgen der gesetzlich gegebenen Haftung hat der Aussteller selbst aufzukommen, auch wenn er keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Der Veranstalter hat hier keine Prüfungspflicht.

Allgemeines

Für eventuell auftretende Schäden, die durch Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit der Aussteller entstehen, haftet jeder Teilnehmer/Aussteller selbst. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung.

Die Veranstaltung allgemein ist bei der AKM/AustroMechana gemeldet; die AKM-Gebühren werden entsprechend der Veranstaltungsgröße abgeführt.

Weitere (zusätzliche) Anmeldungen für AKM/AustroMechana (je nach Darbietung), Künstler-Sozialkasse unterliegen alleinig der Verantwortung des jeweiligen Ausstellers/Darstellers und werden ggf. weiterberechnet.

  • Die Veranstaltung ist durch eine eigene Veranstalter-Haftpflicht versichert.
  • Durch schriftliche Anmeldung (Anmeldung per Email ist rechtsverbindlich auch ohne Unterschrift gültig) oder Bezahlung des Werbekostenzuschusses sind alle genannten Bedingungen und Klauseln dieser AGB mit Rahmenbedingungen akzeptiert.

Mit der Anmeldung erteilt der Aussteller dem Veranstalter die uneingeschränkte Zustimmung zur Veröffentlichung der Firmendaten (Internet, Medien).

Der Veranstalter ist berechtigt, bei Verstößen gegen die AGB und Rahmenbedingungen, den fristlosen Ausschluss von der Veranstaltung auszusprechen und zu vollziehen.

Der Veranstalter und das von ihm eingesetzte Personal übt auf dem gesamten Gelände das Hausrecht aus; den Anweisungen von Veranstalter und Messepersonal ist Folge zu leisten.

Höhere Gewalt / Absage / Rücktritt / Verlegung

Muss der Veranstalter wegen höherer Gewalt oder nicht zu vertretenden Gründen einen oder mehrere Ausstellungsbereiche (z. B. Ausfall der Stromversorgung) vorübergehend oder auch für längere Dauer räumen, so erwachsen dem Aussteller hieraus weder Rücktritts- oder Kündigungsrechte noch sonstige (Schadensersatz-)Ansprüche gegen den Veranstalter. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, örtlich und zeitlich zu begrenzen oder verlegen oder – falls die Raumverhältnisse, behördliche Anordnungen oder andere schwerwiegende Umstände es erfordern – die Standfläche des Ausstellers zu verlegen, in seinen Abmessungen zu verändern und/oder zu beschränken. Eine örtliche/zeitliche Verlegung oder sonstige Veränderung wird dem Aussteller schriftlich mitgeteilt und Vertragsbestandteil. Der Veranstalter hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen oder räumlich zu begrenzen, wenn nicht die erwartete Mindestanzahl von Anmeldungen eingeht und die unveränderte Durchführung wirtschaftlich unzumutbar ist. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall für beide Parteien ausgeschlossen. Hat der Veranstalter den Ausfall der Veranstaltung zu vertreten, wird vom Aussteller keine Standmiete geschuldet bzw. bereits bezahlte Standmieten werden zurück erstattet. Bei Absage des Ausstellers ist der Veranstalter berechtigt, eine Ausfallsentschädigung zu berechnen, die sich wie folgt zusammensetzt:

Absage erfolgt ab 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100% d. vereinbarten Miete

Absage erfolgt ab 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75% d. vereinbarten Miete

Absage erfolgt ab 16 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% d. vereinbarten Miete

Grundsätzlich gilt nach erfolgter Anmeldung (Email/Fax/Brief) und einer Absage ab dem

Der Aussteller hat jedoch die Möglichkeit, nach Rücksprache mit dem Veranstalter, einen anderen für das Messethema passenden Aussteller als Ersatz einzusetzen; für diesen gelten die gleichen Vertragsbedingungen.

Erfüllungsort/Gerichtsstand / Nebenabreden

Erfüllungsort/Gerichtsstand ist Mistelbach. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Veranstalter und Aussteller wird das Recht der Republik Österreich vereinbart.

Nebenabreden sind nur rechtsverbindlich, wenn diese schriftlich vorliegen oder vom Veranstalter schriftlich bestätigt sind.

Großengersdorf, 18. November 2023
wedding and beauty - Sabine Pleyer-Binder (Veranstalter)